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Durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens soll über folgende Fragen Beweis erhoben werden:
16 F 46/07 |
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Amtsgericht Rheinberg Familiengericht Beweisbeschluss |
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In der Familiensache
4M gegen M
5I.
6Durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens soll über folgende Fragen Beweis erhoben werden:
71.)
8Würde ein Umgang des Vaters mit seinem Sohn G das Wohl des Kindes gefährden? Ist es zum Wohl des Kindes erforderlich, den Umgang des Vaters mit ihm einzuschränken oder zeitweise auszuschließen?
92.)
10Wie muss ggf. eine Umgangsregelung im Einzelnen gestaltet werden, um dem Kindeswohl am besten zu entsprechen?
11II.
12Zur Sachverständigen wird bestellt:
13Frau Dipl.-Psych. Dipl.-Päd.
14N S
15X-Straße 19
16E.
17/Rheinberg, 10.09.2007
18Amtsgericht
19N1
20Richter am Amtsgericht'