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Amtsgericht Moers, 564 C 9/19

Datum:
08.04.2022
Gericht:
Amtsgericht Moers
Spruchkörper:
564. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
564 C 9/19
ECLI:
ECLI:DE:AGMO:2022:0408.564C9.19.00
 
Schlagworte:
Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung im Wege der einstweiligen Verfügung Beirats-und verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft
Normen:
ZPO § 935 ZPO, WEG § 24 WEG a.F.
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Leitsätze:

Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltungs-und beiratslos, so können die Eigentümer einstimmig eine Eigentümerversammlung zum Zwecke der Verwalterbestellung einberufen oder einen der Wohnungseigentümer einstimmig zur Einberufung einer Eigentümerversammlung ermächtigen.

Wenn eine solche einstimmige Beschlussfassung der Wohnungseigentümer an einer ungeklärten Erbfolge eines verstorbenen Miteigentümers scheitert, kann einer der Wohnungseigentümer auf Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung durch das Gericht ermächtigt werden, eine Eigentümerversammlung zum Zwecke einer Verwalterbestellung einzuberufen.

 
Tenor:

Der Antragsteller wird ermächtigt, eine Eigentümerversammlung für die WEG A, zum Zwecke einer Verwalterbestellung einzuberufen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Beklagten auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.

 
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