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Amtsgericht Moers, 200 XVII 162/17

Datum:
03.02.2022
Gericht:
Amtsgericht Moers
Spruchkörper:
Betreuungsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
200 XVII 162/17
ECLI:
ECLI:DE:AGMO:2022:0203.200XVII162.17.00
 
Schlagworte:
Genehmigung der Zwangsmedikation
Normen:
BGB alt; §1906a; BGB neu; §1832 Abs.1,2
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Zivilrechtliche Genehmigung der Zwangsmedikation im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung

 
Tenor:

wird im Wege der einstweiligen Anordnung – beginnend mit dem 04.02.2022 - längstens bis zum 18.02.2022 die ärztliche Behandlung gegen den Willen des A. in der Einrichtung M. oder in einem anderen Krankenhaus genehmigt.

Die Genehmigung erfolgt zur Behandlung mit : Haloperidol 10 mg bis zu zweimal täglich ; Diazepam 10 mg bis zu zweimal täglich ; Akineton 4 mg einmal täglich – jeweils intramuskulär - .

Die Zwangsbehandlung ist ausschließlich vom Arzt durchzuführen und zu dokumentieren.

Zur Verfahrenspflegerin wird I. bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

 
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