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Amtsgericht Moers, 561 C 220/17

Datum:
17.04.2019
Gericht:
Amtsgericht Moers
Spruchkörper:
561. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
561 C 220/17
ECLI:
ECLI:DE:AGMO:2019:0417.561C220.17.00
 
Schlagworte:
Mieterhöhung, Mietminderung wegen unterdimensionierter Heizung und Warmwasserbereitung
Normen:
BGB §§ 558, 558a, 536
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Ortsübliche Vergleichsmiete, Mietminderung

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für ihre Wohnung im Hause B, im 2. Obergeschoss rechts gelegen, von einem nach der Teilzustimmung der Beklagten vereinbarten Betrag in Höhe von 340,02 EUR um weitere 4,82 EUR auf 344,84 EUR (zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung) mit Wirkung ab dem 01.04.2017 zuzustimmen.

Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 56,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.03.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme eines Teilbetrags der Gerichtskosten von 150,00 EUR, die der Klägerin auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Klägerin Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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