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Amtsgericht Moers, 562 C 268/17

Datum:
29.11.2017
Gericht:
Amtsgericht Moers
Spruchkörper:
563. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
562 C 268/17
ECLI:
ECLI:DE:AGMO:2017:1129.562C268.17.00
 
Schlagworte:
Reduzierung der Datenübertragungsgeschwindigkeit, Internet-Flatrate
Normen:
BGB §305 e
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Leitsätze:

Bei einer nur aus der Preisliste hervorgehenden Reduzierung der Internetgeschwindigkeit ab einem Verbrauch von 200 MB handelt es sich bei vertraglicher Vereinbarung einer Internetflatrate von 500 MB um eine überraschende Klausel.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39,98 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19,99 EUR seit dem 07.11.2015 und aus 19,99 EUR seit dem 08.12.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 88 % und der Beklagte 12 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.

 
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