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Amtsgericht Moers, 562 C 166/14

Datum:
09.07.2015
Gericht:
Amtsgericht Moers
Spruchkörper:
562. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
562 C 166/14
ECLI:
ECLI:DE:AGMO:2015:0709.562C166.14.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Kleve, 5 S 88/15
Schlagworte:
Anscheinsbeweis beim Ein- und Aussteigen, Seitenabstand
Normen:
StVO §17; §14; §§2 II, 6 StVO
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
Leitsätze:

Verbleib der Betriebsgefahr eines PKW trotz ausreichenden Seitenabstand. Wird beim Ein- oder beim Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, spricht ein Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen § 14 StVO.

 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 67,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 06.06.2014 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von weiteren außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 201,71 EUR gegenüber ihrem Prozessbevollmächtigten freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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