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Amtsgericht Moers, 563 C 338/14

Datum:
07.11.2014
Gericht:
Amtsgericht Moers
Spruchkörper:
563. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
563 C 338/14
ECLI:
ECLI:DE:AGMO:2014:1107.563C338.14.00
 
Schlagworte:
Verkehrsunfall, Abschleppkosten, Schätzung, Preis-und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer
Normen:
VVG § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StVG §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1; BGB § 249; ZPO § 287
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
Leitsätze:

Die Höhe der nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden erforderlichen Abschleppkosten können in einem Standardfall nach der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer geschätzt werden, wobei der Aufwand bis zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt ersatzfähig ist.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 216,88 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit XX. September 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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