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Amtsgericht Moers, 563 C 237/11

Datum:
27.03.2013
Gericht:
Amtsgericht Moers
Spruchkörper:
563. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
563 C 237/11
ECLI:
ECLI:DE:AGMO:2013:0327.563C237.11.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Kleve, 5 S 50/12
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften), Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 771,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2009 sowie weitere 67,15 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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