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Amtsgericht Moers, 563 C 193/13

Datum:
22.08.2013
Gericht:
Amtsgericht Moers
Spruchkörper:
563. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
563 C 193/13
ECLI:
ECLI:DE:AGMO:2013:0822.563C193.13.00
 
Schlagworte:
Verkehrsunfall, Abschleppkosten, Schätzung, Preis-und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer
Normen:
VVG § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StVG §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1; BGB § 249; ZPO § 287
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
Leitsätze:

Die Höhe der nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden erforderlichen Abschleppkosten können zumindest in einem Standardfall nach der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer geschätzt werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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