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Amtsgericht Moers, 561 C 90/05

Datum:
07.09.2005
Gericht:
Amtsgericht Moers
Spruchkörper:
561. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
561 C 90/05
ECLI:
ECLI:DE:AGMO:2005:0907.561C90.05.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Gebührenansprüchen des Rechtsanwaltes A gemäß Rechnung vom 03.02.2005 in Höhe von 64,61 EUR freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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