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a.
Die am XXX vor dem Standesamt XXX unter der Eheregisternummer XXX geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
b.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von XXX Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto XXX bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den XXX, übertragen. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, Bayerische Versorgungskammer (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von XXX Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, bezogen auf den XXX, übertragen. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Alten Leipziger Lebensversicherung VVaG (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von XXX Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, bezogen auf den XXX, übertragen. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. XXX) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von XXX Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto XXX bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bezogen auf den XXX, übertragen. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. (Vers. Nr. XXX) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von XXX Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, bezogen auf den XXX, übertragen. |
c.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
4 F 14/20 |
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Amtsgericht Kleve Familiengericht IM NAMEN DES VOLKES Beschluss |
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In der Familiensache
3pp.
4hat das Amtsgericht XXXauf die mündliche Verhandlung vom XXXdurch den Richter am Amtsgericht XXX
5beschlossen:
6a.
7Die am XXX vor dem Standesamt XXX unter der Eheregisternummer XXX geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
8b.
9Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von XXX Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto XXX bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den XXX, übertragen. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, Bayerische Versorgungskammer (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von XXX Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, bezogen auf den XXX, übertragen. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Alten Leipziger Lebensversicherung VVaG (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von XXX Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, bezogen auf den XXX, übertragen. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. XXX) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von XXX Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto XXX bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bezogen auf den XXX, übertragen. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. (Vers. Nr. XXX) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von XXX Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, bezogen auf den XXX, übertragen. |
c.
11Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
12Gründe:
13Ehescheidung
14Die Ehegatten heirateten am XXX.
15Der Antragsteller begehrt die Scheidung der Ehe mit der Begründung, die Ehegatten lebten zumindest seit dem XXX vollständig getrennt.
16Der Antragsteller beantragt, die am XXX geschlossene Ehe zu scheiden.
17Die Antragsgegnerin stellt keinen Antrag.
18Wegen der weiteren Einzelheiten des Beteiligtenvortrages wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen.
19Der Scheidungsantrag ist begründet.
20Die Ehe der Ehegatten ist zu scheiden, weil sie gescheitert ist (§§ 1564, 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB).
21Dies steht zur Überzeugung des Gerichts aufgrund der Erklärungen der Ehegatten in der mündlichen Verhandlung fest. Sie haben übereinstimmend und glaubhaft erklärt, sie lebten zumindest seit dem XXX getrennt.
22Versorgungsausgleich
23Anfang der Ehezeit: XXX
24Ende der Ehezeit: XXX
25Ausgleichspflichtige Anrechte
26In der Ehezeit haben die beteiligten Ehegatten folgende Anrechte erworben:
27Der Antragsteller:
28Gesetzliche Rentenversicherung
291. Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland hat der Antragsteller ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von XXX Entgeltpunkten erlangt. Der Versorgungsträger hat gem. § 5 Abs.3 VersAusglG vorgeschlagen, den Ausgleichswert mit XXX Entgeltpunkten zu bestimmen. Der korrespondierende Kapitalwert nach § 47 VersAusglG beträgt XXX Euro.
30Berufsständische Versorgung
312. Bei der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, Bayerische Versorgungskammer hat der Antragsteller ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von XXX Euro erlangt. Der Versorgungsträger hat gem. § 5 Abs.3 VersAusglG vorgeschlagen, den Ausgleichswert mit XXX Euro zu bestimmen.
32Privater Altersvorsorgevertrag
333. Bei der Alten Leipziger Lebensversicherung VVaG hat der Antragsteller ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von XXX Euro erlangt. Der Versorgungsträger hat gem. § 5 Abs.3 VersAusglG vorgeschlagen, den Ausgleichswert mit XXX Euro zu bestimmen.
34Die Antragsgegnerin:
35Gesetzliche Rentenversicherung
364. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund hat die Antragsgegnerin ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von XXX Entgeltpunkten erlangt. Der Versorgungsträger hat gem. § 5 Abs.3 VersAusglG vorgeschlagen, den Ausgleichswert mit XXX Entgeltpunkten zu bestimmen. Der korrespondierende Kapitalwert nach § 47 VersAusglG beträgt XXX Euro.
37Privater Altersvorsorgevertrag
385. Bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. hat die Antragsgegnerin ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von XXX Euro erlangt. Der Versorgungsträger hat gem. § 5 Abs.3 VersAusglG vorgeschlagen, den Ausgleichswert mit XXX Euro zu bestimmen.
39Übersicht:
40Antragsteller
41Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Kapitalwert:
42XXX Euro
43Ausgleichswert: XXX Entgeltpunkte
44Die Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, Bayerische Versorgungskammer
45Ausgleichswert (Kapital): XXX Euro
46Die Alte Leipziger Lebensversicherung VVaG
47Ausgleichswert (Kapital): XXX Euro
48Antragsgegnerin
49Die Deutsche Rentenversicherung Bund, Kapitalwert: XXX Euro
50Ausgleichswert: XXX Entgeltpunkte
51Die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.
52Ausgleichswert (Kapital): XXX Euro
53Ausgleich:
54Die einzelnen Anrechte:
55Zu 1.: Das Anrecht des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland ist nach § 10 I VersAusglG durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von XXX Entgeltpunkten zugunsten der Antragsgegnerin auszugleichen.
56Zu 2.: Das Anrecht des Antragstellers bei der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, Bayerische Versorgungskammer ist nach § 10 I VersAusglG durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von XXX Euro zugunsten der Antragsgegnerin auszugleichen.
57Zu 3.: Das Anrecht des Antragstellers bei der Alten Leipziger Lebensversicherung VVaG ist nach § 10 I VersAusglG durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von XXX Euro zugunsten der Antragsgegnerin auszugleichen.
58Zu 4.: Das Anrecht der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist nach § 10 I VersAusglG durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von XXX Entgeltpunkten zugunsten des Antragstellers auszugleichen.
59Zu 5.: Das Anrecht der Antragsgegnerin bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. ist nach § 10 I VersAusglG durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von XXX Euro zugunsten des Antragstellers auszugleichen.
60Kostenentscheidung
61Die Kostenentscheidung folgt aus § 150 FamFG.
62Der Verfahrenswert für die Ehesache wird festgesetzt auf XXX Euro.
63Der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich wird festgesetzt auf XXX Euro.