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Amtsgericht Kleve, 4 F 14/20

Datum:
23.06.2020
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 F 14/20
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:2020:0623.4F14.20.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, II-3 UF 105/20
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

a.

Die am XXX vor dem Standesamt XXX unter der Eheregisternummer XXX geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

b.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von XXX Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto XXX bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den XXX, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, Bayerische Versorgungskammer (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von XXX Euro  nach Maßgabe der Teilungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, bezogen auf den XXX, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Alten Leipziger Lebensversicherung VVaG (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von XXX Euro  nach Maßgabe der Teilungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, bezogen auf den XXX, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. XXX) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von XXX Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto XXX bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bezogen auf den XXX, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. (Vers. Nr. XXX) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von XXX Euro  nach Maßgabe der Teilungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, bezogen auf den XXX, übertragen.

c.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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