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Amtsgericht Kleve, 36 C 61/19

Datum:
07.09.2020
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
36 C 61/19
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:2020:0907.36C61.19.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Kleve, 6 T 62/20
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe Kosten des Rechtsstreits
Normen:
ZPO § 119
Sachgebiet:
Sonstiges
Leitsätze:

Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet aus, wenn bei Antragstellung bereits alle Kosten des Rechtsstreits angefallen sind.

 
Tenor:

wird der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten vom XXX zurückgewiesen.

Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).

 
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