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Amtsgericht Kleve, 30 C 21/15

Datum:
15.01.2020
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 C 21/15
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:2020:0115.30C21.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 4.124,30 nebst fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab dem 23.12.2013 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 413,64 zu zahlen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

5.

Der Streitwert wird auf bis zu € 5.000,00 festgesetzt.

 
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