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Amtsgericht Kleve, 19 F 129/20

Datum:
02.09.2020
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 F 129/20
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:2020:0902.19F129.20.00
 
Tenor:

Der Antragstellerin xxx wird mit Wirkung ab Antragstellung unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin xxx in xxx Verfahrenskostenhilfe bewilligt,

soweit sie mit dem Antrag zu 1) laufenden Unterhalt von monatlich xxx € bis einschließlich xxx

und mit dem Antrag zu 2) rückständigen Unterhalt von xxx € begehrt.

Im Übrigen wird das Verfahrenskostenhilfegesuch zurückgewiesen.

Die Zustellung erfolgt nur in Höhe der bewilligten Verfahrenskostenhilfe.

 
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