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Amtsgericht Kleve, 43 IN 30/18

Datum:
24.08.2018
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
43 IN 30/18
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:2018:0824.43IN30.18.00
 
Schlagworte:
Erledigung, Zahlung, Rechtsschutzbedürfnis, Fortführung, Sozialversicherungsträger
Normen:
§ 14 Abs. 1 S. 2 InsO
Leitsätze:

Die bisherige Rechtsprechung und Praxis, die sich für die Fortführung des Zweitantrags herausgebildet hat, gilt künftig bereits beim Erstantrag.

 
Tenor:

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

weist das Gericht daraufhin, dass durch die schuldnerische Zahlung das vorliegende Insolvenzerföffnungsverfahren wohl nicht beendet ist, sondern aufgrund der Mitteilung der Angastellerin vom 17.08.2018 (Bl. 26 d. A.) forzusetzen sein dürfte.

Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegen, binnen einer Woche Stellung zu nehmen.

 
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