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Amtsgericht Kleve, 35 C 335/15

Datum:
10.02.2017
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
35 Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
35 C 335/15
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:2017:0210.35C335.15.00
 
Schlagworte:
Hörgeräteversorgung, Übermaßversorgung
Normen:
MB/KK 94 § 5 Absatz 2
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Bei einem Tarif der Krankenversicherung für Humanmediziner kann der Arzt, der sich für eine Versicherung in diesem Tarif entschieden hat, erwarten, dass seine individuellen Bedürfnisse der Versorgung speziell dann, wenn es um die Versorgung zur Durchführung dieses Berufes ging, berücksichtigt werden.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.045,88 EUR (in Worten: dreitausendfünfundvierzig Euro und achtundachtzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.06.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,65 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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