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Amtsgericht Kleve, 7 M 329/14

Datum:
20.10.2014
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
Amtsgericht Kleve- Vollstreckungsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 M 329/14
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:2014:1020.7M329.14.00
 
Schlagworte:
Kosten; Zustellung; Eintragungsanordnung; Schuldnerverzeichnis
Normen:
ZPO § 882 c Abs. 1; GrKostG Nr. 100 KV
Leitsätze:

Die Zustellung der Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis ist eine Zustellung im Parteibetrieb.

 
Tenor:

Die Erinnerung des Bezirksrevisors beim LG Kleve gegen die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers X. vom 14.4.2014 wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.

 
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