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Amtsgericht Kleve, 18 XVII 740/12

Datum:
11.04.2014
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
Amtsgericht Kleve - Betreuungsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 XVII 740/12
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:2014:0411.18XVII740.12.00
 
Tenor:

In dem Betreuungsverfahren

wird die für die Betroffene geführte Betreuung aufrechterhalten mit folgender Maßgabe:Der Aufgabenkreis des Betreuers bleibt unverändert und umfasst:

alle Vermögensangelegenheiten, Befugnis zum Empfang von Post, die Aufenthaltsbestimmung, die Gesundheitsfürsorge, Renten- und Sozialversicherungsangelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Ämtern, Wohnungsangelegenheiten, Immobilienangelegenheiten, Erbschaftsangelegenheiten, Krankenversicherungsangelegenheiten und juristische und Vertragsangelegenheiten.

Die Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Rechtsgeschäften künftig allein noch in dem Bereich:

alle Vermögensangelegenheiten, des für solche Angelegenheiten bestellten Betreuers.

Das Gericht wird spätestens bis zum 11.04.2021 erneut prüfen, ob die Hilfe durch Betreuung weiter erforderlich ist.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

 
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