Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Kleve, 8 III 8/12

Datum:
11.01.2013
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 III 8/12
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:2013:0111.8III8.12.00
 
Schlagworte:
Namensrecht Kamerun ordre public Rechtswahl
Normen:
PersonenstandsG § 49
Sachgebiet:
Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht
Leitsätze:

Es verstößt nicht gegen den ordre public, wenn nach dem Namensrecht von Kamerun für ein Kind als Nachname eine Kombination aus dem Nachnamen des Vaters und dem Nachnamen der Großmutter väterlicherseits gewählt wird.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Standesbeamte der Stadt xxx wird angewiesen, als Familiennamen in den Geburtseintrag Nummer xxx anstelle von "xxx" den Familiennamen "xxx" einzutragen.

 
1234567
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank