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Amtsgericht Kleve, 30 C 78/06

Datum:
29.05.2006
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 C 78/06
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:2006:0529.30C78.06.00
 
Schlagworte:
Güteverfahren, Klageerweiterung
Normen:
GüSchlG NRW § 10 zu EGZPO § 15a
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Das Güteverfahren ist auch erforderlich, wenn im Rahmen der Klageerweiterung ein weiterer Antrag geltend gemacht wird, hinsichtlich dessen - im Gegensatz zum ursprünglich alleine geltend gemachten Antrag - das Mahnverfahren nicht zulässig war, (gegen AG Halle NJW 2001, 2099

 
Tenor:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 40,48 € zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.01.2006 sowie 2,50 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 83 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 17 % zu tragen.

3. Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 
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