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Amtsgericht Kleve, 7 aM 726/04

Datum:
24.06.2004
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
Zwangsvollstreckungsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 aM 726/04
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:2004:0624.7AM726.04.00
 
Schlagworte:
Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Vertagung
Normen:
ZPO § 900 Abs.3; ZPO § 766 Abs. 1
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen einer Vertagung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher.

 
Tenor:

wird die Erinnerung der Gläubigerin vom 16.03.2004 gegen die Art und Weise der Durchführung der Zwangsvollstreckung durch den Obergerichtsvollzieher xxx auf Kosten der Gläubigerin zurückgewiesen

 
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