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Amtsgericht Kleve, 35 C 209/00

Datum:
28.02.2001
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
35 C 209/00
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:2001:0228.35C209.00.00
 
Schlagworte:
Reisepreisminderung
Normen:
BGB 651 d
Leitsätze:

Für das Fehlen vom Zustellbett, Bettwäsche und Handtüchern bei einer All-inclusive-Pauschalreise für ein mitreisendes Kind ist eine 50 % Minderung des auf das Kind anfallenden Reisepreises ausreichend.

 
Tenor:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 500,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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