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Amtsgericht Kleve, 2 C 619/95

Datum:
01.02.1996
Gericht:
Amtsgericht Kleve
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 619/95
ECLI:
ECLI:DE:AGKLE1:1996:0201.2C619.95.00
 
Normen:
§§ 651 f, 701 BGB
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen dürfen durch Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden

 
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