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Amtsgericht Geldern, 5 Ds 597/22

Datum:
15.05.2023
Gericht:
Amtsgericht Geldern
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Ds 597/22
ECLI:
ECLI:DE:AGGEL:2023:0515.5DS597.22.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Geldern aufgrund der Hauptverhandlung vom 15.05.2023, an der teilgenommen haben:

Richter/in am Amtsgericht …………..

als Richter/in

Referendar ……………..

als Vertreter/Vertreterin der Staatsanwaltschaft Kleve

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ………….. als Verteidiger/in der Angeklagten ……………

Justizbeschäftigte ………..

als Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Der/Die Angeklagte …………wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40,00 Euro verurteilt.

Im Übrigen wird der/die Angeklagte freigesprochen.

Der/die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen; mit Ausnahme der Kosten und notwendigen Auslagen der/die Angeklagte, die durch den Freispruch bedingt sind; diese trägt die Landeskasse.

Ein Betrag in Höhe von 400,00 Euro unterliegt der Einziehung von Wertersatz.

Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 73, 73 c StGB

 
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