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Amtsgericht Geldern, 11 F 190/16

Datum:
15.03.2018
Gericht:
Amtsgericht Geldern
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 F 190/16
ECLI:
ECLI:DE:AGGEL:2018:0315.11F190.16.00
 
Tenor:

1. Der Antragsteller wird verpflichtet, Auskunft zu erteilen über

a) den Bestand und die Höhe seines Endvermögens am 15.09.2016,

b) den Bestand und die Höhe seines Anfangsvermögens am 19.06.1992 sowie Zeitpunkt und Höhe etwaiger Schenkungen und Erbschaften während der Ehe

durch Vorlage eines vollständigen und in sich geschlossenen geordneten Vermögensverzeichnisses, bezogen auf die jeweiligen Stichtage, gegliedert nach Aktiva und Passiva und unter Angabe der wertbildenden Faktoren der einzelnen Vermögenspositionen.

2. Der Antragsteller wird weiter verpflichtet, die Auskunft zu belegen durch Vorlage der Jahresabschlüsse seines Gewerbes …………. aus den letzten 5 Kalenderjahren vor dem 15.09.2016, Vorlage einer Übersicht des Anlagevermögens des Gewerbebetriebs des Antragstellers mit Angaben der jeweiligen Anschaffungsjahre sowie Nachweis der entsprechenden Anschaffungspreise, Vorlage der Mitteilungen vorhandener Lebensversicherungen über den Zeitwert der Lebensversicherung zu den angegebenen Stichtagen, Kontoauszüge hinsichtlich der geschäftlichen sowie privaten Konten des Antragstellers, aus denen die Kontostände zu den jeweiligen Stichtagen hervorgehen.

3. Der Antragsteller wird verpflichtet, Auskunft zu erteilen über den Bestand des Vermögens zum Zeitpunkt der Trennung der Parteien am 01.08.2015.

4. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

5. Der Verfahrenswert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.

 
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