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Amtsgericht Geldern, 9 K 33/12

Datum:
29.01.2013
Gericht:
Amtsgericht Geldern
Spruchkörper:
9. Zwangsversteigerungsabteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 K 33/12
ECLI:
ECLI:DE:AGGEL:2013:0129.9K33.12.00
 
Schlagworte:
Zuschlag an den Meistbietenden in der Zwangsversteigerung
Normen:
§§ 81, 82 ZVG
 
Tenor:

Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von

100.000,00 EUR (i. B. Hundertausend und 0/100 Euro)

Unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

1. Es bleiben folgende im Grundbuch eingetragene Rechte bestehen:

III/4              10.430,35 EUR Hypothek für die … Bank

III/5                2.300,81 EUR Hypothek für die … Bank

II/3              Ölfernleitungsrecht xxx

II/5              Gasleitungsrecht xxx

2. Der durch Zahlung zu berücksichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der

    geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,00 €) ist von heute an mit 4 %

    zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu

    zahlen.

3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

 
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