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Amtsgericht Geldern, 3 C 287/07

Datum:
30.09.2008
Gericht:
Amtsgericht Geldern
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 287/07
ECLI:
ECLI:DE:AGGEL:2008:0930.3C287.07.00
 
Parallelentscheidung(en):
teilweise
Schlagworte:
Wirksamkeit der Vorstandswahl
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Bürgerliches Recht
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

des Herrn X

Kläger

vertreten durch den Prozessbevollmächtigten

gegen

die Aktionsgemeinschaft Y

Beklagte

vertreten durch den Prozessbevollmächtigten

hat das Amtsgericht Z

auf die mündliche Verhandlung vom 26.08.2008

durch den Richter am Amtsgericht A

für Recht erkannt:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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