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Landgericht Hagen, 43 KLs 11/20

Datum:
02.11.2020
Gericht:
Landgericht Hagen
Spruchkörper:
3. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
43 KLs 11/20
ECLI:
ECLI:DE:LGHA:2020:1102.43KLS11.20.00
 
Tenor:

Der Angeklagte C ist des vorsätzlichen Besitzes erlaubnispflichtiger halbautomatischer Schusswaffen zum Verschießen von Patronenmunition in 2 Fällen sowie der versuchten Strafvereitelung schuldig.

Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, wobei die Strafvollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Im Übrigen wird der Angeklagte C freigesprochen.

Der Angeklagte M wird freigesprochen.

Soweit der Angeklagte C verurteilt worden ist, trägt er die Kosten des Verfahrens. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften bzgl. des Angeklagten C:

§ 52 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) WaffG, §§ 258 Abs. 1, Abs. 4, 22, 23, 25 Abs. 2, 53, 56 StGB.

 
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