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Landgericht Hagen, 1 S 53/12

Datum:
19.07.2012
Gericht:
Landgericht Hagen
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 S 53/12
ECLI:
ECLI:DE:LGHA:2012:0719.1S53.12.01
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten vom 01.03.2012 gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwerte vom 03.02.2012 wird zurückgewiesen.

 

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Schwerte ist vorläufig vollstreckbar.

 

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 11.209,84 € festgesetzt.

 
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