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Amtsgericht Schwerte, 3 F 148/14

Datum:
08.09.2015
Gericht:
Amtsgericht Schwerte
Spruchkörper:
3. Familienabteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 F 148/14
ECLI:
ECLI:DE:AGUN3:2015:0908.3F148.14.00
 
Tenor:

Den Kindeseltern wird die elterliche Sorge für das Kind Carina S, geboren am 01.05.20101 entzogen.

Es wird Vormundschaft angeordnet.

Zum Vormund wird bestellt: Jugendamt Schwerte.

Der Umgang der Kindeseltern mit dem Kind Carina S, geboren am 01.05.2001, wird bis zum 01.03.2016 ausgeschlossen.

Der Antrag der Kindeseltern, das Jugendamt der Stadt Schwerte zu verpflichten, das Kind Carina S, geboren am 01.05.2001, an sie herauszugeben, wird abgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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