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Amtsgericht Plettenberg, 2 M 331/01

Datum:
22.02.2002
Gericht:
Amtsgericht Plettenberg
Spruchkörper:
Vollstreckungsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 M 331/01
ECLI:
ECLI:DE:AGMK3:2002:0222.2M331.01.00
 
Tenor:

wird der Antrag des Schuldners vom 10.12.2001 auf Mitberücksichtigung seiner Ehefrau

bei der Berechnung des pfändbaren Betrages abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig, die

binnen 2 Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts

einzulegen ist.

 
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