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Amtsgericht Iserlohn, 44 C 103/17

Datum:
13.02.2018
Gericht:
Amtsgericht Iserlohn
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
44 C 103/17
ECLI:
ECLI:DE:AGIS:2018:0213.44C103.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.047,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2016 sowie weitere 174,50 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor der Vollstreckung leistet.

Der Streitwert wird auf 1.083,59 € festgesetzt.

 
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