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Amtsgericht Iserlohn, 43 C 138/17

Datum:
27.07.2017
Gericht:
Amtsgericht Iserlohn
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
43 C 138/17
ECLI:
ECLI:DE:AGIS:2017:0727.43C138.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 135 EUR zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2016 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung seitens der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

 
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