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Amtsgericht Iserlohn, 41 C 171/15

Datum:
19.10.2016
Gericht:
Amtsgericht Iserlohn
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
41 C 171/15
ECLI:
ECLI:DE:AGIS:2016:1019.41C171.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 325,94 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2014 und 93,41 € vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 71 % und der Beklagten zu 29 % auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Streitverkündeten trägt die Klägerin zu 71 %. Im Übrigen trägt die Streitverkündete ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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