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Amtsgericht Iserlohn, 9 Ls 4/11

Datum:
11.10.2011
Gericht:
Amtsgericht Iserlohn
Spruchkörper:
Jugendschöffengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ls 4/11
ECLI:
ECLI:DE:AGIS:2011:1011.9LS4.11.00
 
Tenor:

1.

Die Erinnerung der Staatskasse vom 18.05.2011 wird als unbegründet zurückgewiesen.

 

2.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, eine Kostenerstattung erfolgt nicht.

 

3.

Der Verfahrenswert wird auf 282,03 Euro festgesetzt.

 
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