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Amtsgericht Hagen, 140 C 206/12

Datum:
24.04.2013
Gericht:
Amtsgericht Hagen
Spruchkörper:
Abt. 140 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
140 C 206/12
ECLI:
ECLI:DE:AGHA:2013:0424.140C206.12.00
 
Tenor:

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg vom 15.10.2012 (Geschäftsnummer: ########) wird aufrecht erhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist an die Klägerin 4.815,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2012 an die Klägerin zu zahlen. Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.

              Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid vom 15.10.2012 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortsetzt werden.

 
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