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Landgericht Essen, 10 S 211/24

Datum:
06.03.2025
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 S 211/24
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2025:0306.10S211.24.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bottrop, 12 C 44/24
Schlagworte:
Kündigung Mietverhältnis
Normen:
§§ 546, 543 Abs. 1, 569 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses, Drohen mit Schusswaffe

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 14.10.2024 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop – Az. 12 C 44/24 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Beklagten eine Räumungsfrist bis zum Ablauf des 30.06.2025 eingeräumt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

 
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