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Landgericht Essen, 4 O 86/24

Datum:
23.05.2024
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 86/24
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2024:0523.4O86.24.00
 
Schlagworte:
Persönlichkeitsrecht, Tatsachenbehauptung
Normen:
BGB §§ 823, 1004
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, es zu unterlassen, sich in Bezug auf den Verfügungskläger wie folgt wörtlich oder sinngemäß zu äußern, insbesondere im Internet zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

„1. „Abo Falle“

2. „Vorsicht Abo Falle“

3. „Wenn ihr zwei Jahre lang völlig sinnlos euer Geld verprassen möchtet, dann seid ihr hier gut aufgehoben.“

4. „Auf einmal kommt eine Kostenrechnung von deren Anwalt, in dem stand, dass das Ganze jetzt bald zum Gericht weitergeleitet wird und dann müsse ich knapp 1.500,-€ zahlen (Hälfte von den tatsächlichen Kosten des Coachings) und sie bitten um Zahlung innerhalb der nächsten 14 Tagen.“

5. „Im Erstgespräch mit einen der Mitarbeiter wurde mir gegenüber lediglich etwas von einer Einmalgebühr, welche man an den Verein zahlen muss, erwähnt. Es wird einem NICHT gesagt, dass man hier für 24 Monate gebunden wird und einen vierteljährlichen Beitrag zahlen muss.““,

wenn das geschieht wie in der Bewertung auf Internetadresse01 vom 28.02.2024, die im Tatbestand wiedergegeben ist, oder in der Version, die nach Maßgabe der Darstellung im Tatbestand geändert worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Verfügungskläger zu 30 % und die Verfügungsbeklagte zu 70%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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