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Landgericht Essen, 4 O 176/23

Datum:
09.09.2024
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 176/23
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2024:0909.4O176.23.00
 
Schlagworte:
Persönlichkeitsrecht, Tatsachenbehauptung
Normen:
BGB §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die einstweilige Verfügung vom 15.09.2023 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass der Tenor wie folgt lautet:

Dem Antragsgegner wird untersagt, in Bezug auf den Antragsteller zu behaupten und /oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

„Als Erstes eine dringende Warnung an Alle die zu diesem Arzt gehen wollen. !! Meiden Sie diese Praxis, dieser Mann ist gefährlich!! Nur um andere Patienten zu schützen wird dieser Erfahrungsbericht verfasst.“

und/oder

„Am 00.00.00 sollte bei „Dr.“ N. ein zuvor vom Hausarzt festgestellter AV Block besprochen werden.“

und/oder

„Die mitgebrachten Unterlagen wurden vom Arzt vorne an der Anmeldung liegen gelassen und nicht eingesehen. das EKG dauerte weniger als 10 Sek und wurde vom Arzt ebenfalls nicht angesehen, die sehr auffällige Kurve durch den AV Block wurde von ihm nicht wahrgenommen.“

und/oder

„und fragte dann warum ich da sei, nachdem ich ihm sagte warum fragte er noch dreimal nach Angaben die ich kurz zuvor erläutert hatte, was deutlich machte das er nicht ansatzweise zugehört hatte.“

und/oder

„Dann folgte die Ultraschalluntersuchung. In der Sekunde als er mit der Untersuchung begann sagte er: „ich mache dann eine Einweisung für das Krankenhaus fertig.“

und/oder

„Die Frage was er denn festgestellt hätte beantwortete er mit, wörtlich „ Ja nix“

und/oder

„Die Frage was denn im Krankenhaus gemacht werden sollte beantwortete er mit „ weiß ich nicht, gegebenfalls ein neuer Katheter“

und/oder

„Auf die Frage ob er das für eine Beratung hielt bekam ich keine Antwort mehr und ich verließ die Praxis.“

und/oder

„Diesem „ Arzt „ gehört die Zulassung entzogen und ich habe inzwischen mit anderen Patienten gesprochen die ähnliches berichten und ich warne nochmal eindringlich jeden diese Praxis zu betreten.“

und/oder

„Die anderen, überwiegend positiven Bewertungen sind mehr als verdächtig, da in ca. 90% aller Bewertungen die Sprechstundenhilfe lobend erwähnt wird ( die einen ganz normalen und nicht erwähnenswerten Job macht ) kann man sich leicht vorstellen wer diese Bewertungen geschrieben hat.“

und/oder

„Glauben sie den Angaben von „Dr.“ N.“, alles das hier geschrieben wurde entspricht der Wahrheit, es wurde nichts weggelassen oder hinzugefügt.“

und/oder

„MEIDEN SIE DIESEN ARZT !!!“

wenn dies wie folgt geschieht:

- Bilddarstellung wurde entfernt -

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Antragsgegner die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder Ordnungshaft angedroht.

Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung vom 15.09.2023 aufgehoben und der Antrag zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungsbeklagte.

 
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