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Landgericht Essen, 15 T 40/23

Datum:
05.12.2023
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 T 40/23
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2023:1205.15T40.23.00
 
Sachgebiet:
Sonstiges
 
Tenor:

wird die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 20.09.2022 (201 C 276/22) zurückgewiesen.

Eine Entscheidung über die Gerichtskosten ist nicht veranlasst; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Es fällt die Gebühr nach Nr. 1812 KV-GKG an.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen; ein Beschwerdewert ist nicht festzusetzen.

 
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