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Landgericht Essen, 2 O 224/18

Datum:
08.01.2021
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 224/18
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2021:0108.2O224.18.00
 
Schlagworte:
Verkehrsunfall
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Essen vom 11.04.2019 wird aufrechterhalten, soweit die Beklagten zu einer Zahlung von 157,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2018 an die Klägerin verurteilt worden sind. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 97 %, die Beklagten 3 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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