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Landgericht Essen, 4 O 113/18

Datum:
03.02.2020
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 113/18
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2020:0203.4O113.18.00
 
Schlagworte:
Verkehrsunfall, Unfallmanipulation, Indizien
Normen:
§§ 7 Abs. 1, 17 StVG
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 9.330.78 € nebst Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.02.2018 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger im Verhältnis zum Rechtsanwalt G von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 887,03 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagten zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Dem Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Streitwert:              bis zum 05.09.2019                            10.381,69 €

                             danach                                          9.330,78 €

 
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