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Landgericht Essen, 44 O 6/20

Datum:
02.10.2020
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
44 O 6/20
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2020:1002.44O6.20.00
 
Schlagworte:
Werbung, Gewinnspiel
Normen:
UWG § 8, TMG § 6
Sachgebiet:
Wirtschaftsrecht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ein Gewinnspiel zu bewerben oder bewerben zu lassen,

ohne bereits bei dessen Ankündigung darauf hinzuweisen,

und/oder

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten angedroht:

oder

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 440,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 220 € seit dem 05.10.2019 und aus weiteren 220 € seit dem 16.10.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen des Unterlassungsantrages gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 32.000 Euro, im Übrigen gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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