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Landgericht Essen, 18 O 98/17

Datum:
23.11.2020
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
18. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 98/17
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2020:1123.18O98.17.00
 
Schlagworte:
Vollkaskoversicherung
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die B. in K. zur Darlehensvertragsnummer N01 6.926,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 23% und die Beklagte zu 77%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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