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Landgericht Essen, 12 O 320/19

Datum:
25.02.2020
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 320/19
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2020:0225.12O320.19.00
 
Schlagworte:
Diesel-Abgasthematik
Normen:
§ 823 Abs. 2, 826 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts H vom 26.07.2019 wird aufrechterhalten. Auch im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden

 
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