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Landgericht Essen, 11 O 122/19

Datum:
07.08.2020
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 122/19
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2020:0807.11O122.19.00
 
Schlagworte:
Schadensersatz nach Verkehrsunfall
Normen:
§ 253 Abs. 2 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger weitere 585,00 € zu zahlen.

2. Die Beklagten werden verurteilt, den Kläger von Gebührenansprüchen des Gutachters, gemäß des Gutachtens vom 29.04.2019 mit der Rechnungsnummer …, in Höhe von 1.589,99 € freizustellen.

3. Die Beklagten werden außerdem verurteilt, dem Kläger Zinsen aus 585,00 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 07.09.2019 zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10% und die Beklagten zu 90 %.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gesamten zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

 
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