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Landgericht Essen, 6 O 320/19

Datum:
17.10.2019
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
6.Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 320/19
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2019:1017.6O320.19.00
 
Schlagworte:
Diesel-Abgasskandal
Normen:
§ 826 i.V.m.§ 31 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.329,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2019 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs X mit der FIN: ………..

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstanden vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.316,90 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger in Höhe von 15 % und die Beklagte in Höhe von 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Im Übrigen wird dem Kläger nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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