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Landgericht Essen, 44 O 48/18

Datum:
18.12.2019
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
44 O 48/18
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2019:1218.44O48.18.00
 
Schlagworte:
Faktorierung von Waren im Lebensmittelhandel
Normen:
§ 433 BGB
Sachgebiet:
Wirtschaftsrecht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.866,62 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatzes seit dem 15.5.2018 sowie vorgerichtliche Inkassokosten in Höhe von 323,68 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.9.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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