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Landgericht Essen, 44 O 45/19

Datum:
18.12.2019
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
44 O 45/19
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2019:1218.44O45.19.00
 
Schlagworte:
Markenname ist nicht Firma; Erlöschen der Firma durch Verkauf des Handelsgeschäfts
Normen:
§ 17 HGB
Sachgebiet:
Wirtschaftsrecht
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 30.10.2019 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung der Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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