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Landgericht Essen, 43 O 151/18

Datum:
04.04.2019
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
3. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
43 O 151/18
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2019:0404.43O151.18.00
 
Schlagworte:
Werbung für ein Hotelzimmer mit "4-Sterne-Niveau"
Normen:
§ 5 I UWG
Sachgebiet:
Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch Dritte mit einem Hinweis auf eine Sterneklassifizierung zu werben, sofern dem keine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt, wenn dies geschieht wie folgt:

C:\Users\Koesterb\AppData\Local\Microsoft\windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\EDI4Q5KY\Zimmer.jpg

2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verurteilung zu Ziff. 1. wird den Beklagten angedroht:

oder

3. Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 267,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.12.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Verurteilung zu 1. gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 12.000,00 Euro, im Übrigen gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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